Dienstag, 13. August 2019

Zuschlag für QuattroPole beim 2. Projektaufruf von B-Solutions

Das QuattroPole-Städtenetz Luxemburg, Metz, Saarbrücken, Trier erhielt im Rahmen des 2. Projektaufrufs von B-Solutions den Zuschlag. QuattroPole wird juristische Unterstützung erhalten, um Hemmnisse bei der Vermarktung der grenzüberschreitenden Tourismuspauschale zu überwinden.

Ziel der Initiative B-Solutions ist es, nachhaltige Methoden zu identifizieren und zu fördern, um rechtliche bzw. verwaltungstechnische Hemmnisse an den Binnengrenzen der Europäischen Union auszuräumen. Gegenstand der Bewerbung des Städtenetzes QuattroPole für den 2. Projektaufruf war die Vermarktung der grenzüberschreitenden Tourismuspauschale durch die Tourismusbüros Luxembourg City Tourist Office, Inspire Metz, City-Marketing Saarbrücken und Trier Tourismus und Marketing GmbH.

33 grenzüberschreitende juristische Hemmnisse in ganz Europa

Unter allen Einsendungen wurden die Bewerbung von QuattroPole und 32 weitere Rechtsfälle von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission (GD REGIO) und der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) ausgewählt. Folgende Themenbereiche standen zur Auswahl: Beschäftigung, Gesundheit, (öffentlicher) Personenverkehr, Mehrsprachigkeit und institutionelle Kooperation. Zu letzterem gehört der Vorschlag von QuattroPole.

Grenzüberschreitende Tourismuspauschale von QuattroPole in Gefahr

Seit einigen Jahren vermarkten die Tourismusbüros der Städte die QuattroPole-Tourismuspauschale, um den Tourismus in den Städten und der Region grenzüberschreitend zu fördern. Mit der Pauschale können Touristen beiderseits der Grenze verschiedene Leistungen (Hotel, Führungen, etc.) in Form von Kombiangeboten buchen.

Die Vermarktung der Pauschale ist seit der Veröffentlichung der Richtlinie 2015/2302 der Europäischen Union ernsthaft in Gefahr. Jüngst erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Die Tourismusbüros sind derzeit nicht in der Lage, den zahlreichen Informationspflichten nachzukommen und die sich daraus ergebenden Haftungsrisiken zu tragen. Die Vermarktung grenzüberschreitender Pauschalen, die eine Besonderheit des touristischen Marketings zwischen den vier Städten darstellt, muss daher eventuell ausgesetzt werden.

Europäische Kommission bietet Unterstützung durch zwei Juristen an

Die Europäische Kommission bietet Unterstützung durch zwei Juristen an, die rechtliche Lösungsansätze für die Vermarktung der QuattroPole-Tourismuspauschale formulieren sollen. Im zweiten Halbjahr 2019 ist von ihnen ein Bericht zu erstellen.

Florence Guillemin
Geschäftsführerin / Secrétaire générale

QuattroPole Geschäftsstelle / Secrétariat général
Telefon: +352 247 80112
E-Mail: florence.guillemin@granderegion.net
Website: https://www.quattropole.org